fbpx
Seen.Land.Blog.

Klassifizierung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen im Fränkischen Seenland

Wow. Diesmal erwartet mich mal ein ganz anderer Termin im Fränkischen Seenland. Nix ist mit Freizeit, Sonne und Entspannung. Diesmal ist richtig seriöser Ernst angesagt. Heute darf ich dabei sein, wie ein Ferienhaus zu seinen Sternen kommt. Fachmännisch ausgedrückt: Ich bin mit auf einem Klassifizierungstermin des Deutschen Tourismusverbands (DTV).

Der DTV ist eine Organisation, die sich der Förderung des Tourismus in Deutschland widmet. Und eine der wichtigsten Aufgaben des DTVs ist die Klassifizierung, sprich die Vergabe von Sternen, für Ferienhäuser und Ferienwohnungen. 

Da eine DTV-Klassifizierung jedoch nicht verpflichtend, sondern freiwillig ist, müssen sich Besitzer von Ferienunterkünften also bewusst dafür entscheiden, ihr Ferienhaus klassifizieren zu lassen. 

Gasthof mit Ferienwohnungen

Und das hat Carmen Winner aus Großenried bei Bechhofen getan. Zusammen mit ihrer Mutter und ihrer Schwester führt sie den Familienbetrieb Gasthof „Zum Goldenen Engel“. Neben dem Gasthof mit seinen Fremdenzimmern haben die Gäste auch die Möglichkeit, in einer der drei Ferienwohnungen oder einem Ferienhaus unterzukommen. Und genau das soll heute klassifiziert werden.

Durchgeführt wird die Bewertung von Marion Schwarz. Sie ist Mitarbeiterin des Tourismusverbands Fränkisches Seenland und wurde vom DTV geschult, um die Klassifizierungen in der Region für Ferienwohnungen und Ferienhäuser vorzunehmen. 

Mindeststandards der Klassifizierung

Bereits im Vorfeld eines solchen Termins werden Gespräche geführt, E-Mails geschrieben, Daten ausgetauscht. Dabei geht es vor allem darum, dass die Eigentümer der Ferienunterkünfte gewisse Mindeststandards erfüllen müssen, um überhaupt klassifiziert zu werden. Hier mal ein paar Beispiele:


Ausgewählte Mindestkriterien:

  • Einwandfreier Zustand von Ferienunterkunft und Grundstück inkl. regelmäßiger Reinigung/Pflege
  • Die Ferienzimmer sind alle räumlich abgeschlossene Einheiten mit abschließbarer Tür 
  • Mindestens eine Sanitäreinrichtung (Dusche und WC) zur alleinigen oder Mitbenutzung mit anderen Gästen 
  • Jedes Ferienzimmer/Aufenthaltsraum besitzt ein Außenfenster
  • Die Ferienunterkunft ist ausreichend beheizbar (mind. 23°C) und darf nicht komplett im Keller liegen
  • Essgelegenheit mit Sitzmöglichkeiten im Zimmer/Aufenthaltsraum
  • Betten und Matratzen sind in gutem und gepflegtem Gesamtzustand, Hygienebezüge/Moltonauflagen sind für Matratzen und Kopfkissen vorhanden und werden bei Gästewechsel gereinigt 
  • Gästemappe, Wasserkocher, Tassen, Verbandskasten, Rauchmelder und Grundausstattung an Reinigungsutensilien sind vorhanden
  • Grundausstattung Badezimmer: Haartrockner, Handseife, Handtuchhalter, waschbare Vorleger, Abfallbehälter, Kosmetikspiegel, mind. 2 Toilettenrollen
  • Eine Leselampe und Ablagefläche pro Person sind am Bett vorhanden 
  • Ein Grundriss der Ferienunterkunft liegt vor und wird in den Werbemitteln kommuniziert

Werden die Mindestkriterien nicht erfüllt, kann sich gar nicht für die Klassifizierung beworben werden. Bei Carmen Winner ist das alles kein Problem. Über die Mindestkriterien kommt sie locker – erhält sie doch am Ende 4 von 5 möglichen Sternen.

Vergabe nach Punktesystem

Insgesamt werden die Ferienunterkünfte nach bestimmten vom DTV festgelegten Kriterien bewertet und in Kategorien von einem bis fünf Sternen einordnet. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Ausstattung, Lage und Service nach einem Punktesystem bewertet. Der Klassifizierungskatalog umfasst dabei ganze elf Seiten. 

Diese gilt es jetzt auch bei Carmen Winner durchzuarbeiten. Rund eineinhalb Stunden dauert ein solcher Termin im Durchschnitt und Marion Schwarz schaut wirklich genau hin. Los geht es im Wohn- Eßbereich mit Küchenzeile. Schon der erste Eindruck zeigt, hier wird großer Wert auf Qualität, Sauberkeit und Ausstattung gelegt: hochwertige Möbel, Flachbild-TV, ausreichende Sitzgelegenheiten, Infomaterial, Kaffeemaschine, Besteck, Gläser, Geschirr – jede Schranktür, jede Schublade wird aufgemacht und inspiziert. Ergebnis: alles top.

Dann geht es weiter in die Schlafräume und Badezimmer. Auch hier: keinerlei Beanstandungen: fest eingebauter Safe, genügend Kleiderbügel und Stauraum, Steckdosen neben den Betten, wieder Flachbild-TV, ausreichend Handtücher, genügend Ablageflächen, ebenerdiger Duscheinstieg… Frau Schwarz dokumentiert alles, macht entsprechend Fotos und misst die Daten vom bereits eingereichten Grundriss nach. Perfekt. Und es regnet quasi Punkte um Punkte.

Erfahrungsaustausch und Ideen

Dazwischen ist immer wieder Zeit für ein Beratungsgespräch und Erfahrungsaustausch. Bei den  Kleiderbügeln hat Carmen sich für die Hotelvariante entschieden: also fest verankerte Halter mit der Schrankstange. Es sind einfach zu viele weggekommen. 

Frau Schwarz erzählt dagegen, dass sie bei einem anderen Termin gesehen hat, dass die Gastgeberin für jede Ferienwohnung eine andere Geschirrfarbe gewählt hat – um Teller und Schüsseln ganz leicht den einzelnen Wohnungen zuzuordnen. Die Idee findet Frau Winner toll, werden ihre Unterkünfte doch auch häufig von mehreren Familien gemeinsam belegt und damit natürlich auch gemeinsam gegessen. Letztendlich ist es nach der Abreise immer wieder eine aufwendige Arbeit, jeder Wohnung genügend bzw. das entsprechende Geschirr zuzuordnen.

Abschließend geht es in den Außenbereich. Hier kann Frau Winner richtig punkten. Ein super gemütlicher Biergarten, der zum Gasthof gehört, ein Kinderspielbereich und sogar ein Salzwasserpool mit Liegefläche. Hach, da möchte man doch gleich ein bisschen Urlaub machen. 

Und so wird das Ferienhaus mit 4 Sternen ausgezeichnet. Untertitel „Die Ferienunterkunft bietet eine höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort.“

Gültig ist die Urkunde allerdings nur drei Jahre. Danach darf sich die Gastgeber mit ihrer Unterkunft wieder einer neuen Klassifizierung unterziehen. Hintergrund ist, dass die Besitzer damit sicherstellen sollen, dass ihre Ferienunterkunft auch in Zukunft den Kriterien entspricht.

Wichtige Rolle in der Vermarktung

Auch wenn der Prozess mit Kosten verbunden ist, die DTV-Klassifizierung kann bei der Vermarktung durchaus eine wichtige Rolle spielen. Einfach ausgedrückt: Je mehr Sterne, desto beliebter wird die Ferienunterkunft bei potenziellen Gästen – führt somit zu einer höheren Auslastung und es lassen sich dadurch bessere Einnahmen erzielen. Zudem kann die Klassifizierung dazu beitragen, dass das Ferienhaus in bestimmten Portalen besser gefunden wird.


Was die einzelnen Sterne konkret bedeuten:

ein Stern:
Einfache und zweckmäßige Unterkunft. Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes. Grundausstattung vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand.

✸✸ zwei Sterne:
Unterkunft mit mittlerem Komfort. Zweckmäßige, gute und gepflegte Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Ausstattung in gutem Erhaltungszustand. Funktionalität steht im Vordergrund.

✸✸✸ drei Sterne:
Unterkunft mit gutem Komfort. Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von besserer Qualität. Optisch anprechender Gesamteindruck.

✸✸✸✸ vier Sterne:
Unterkunft mit gehobenem Komfort. Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität.

✸✸✸✸✸ fünf Sterne:
Unterkunft mit erstklassigem Komfort. Erstklassige Gesamtausstattung mit Zusatzleistungen im Servicebereich. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck. Höchster technischer Komfort, hervorragende Infrastruktur. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.

Weitere Informationen findet ihr auch beim Tourismusverband Fränkisches Seenland und direkt auf der Seite des DTVs.


 

Diesen Artikel teilen:

Kommentar verfassen